Wer macht was?
So funktioniert der Gewerkschaftstag

Sie wachen beim Gewerkschaftstag über Verfahren und Ablauf: Wir erklären, welche Aufgaben Präsidium, Satzungsberatungskommission, Antragsberatungskommission sowie Mandatsprüfungskommission und Wahlkommission haben.

15. August 202315. 8. 2023


Präsidium des Gewerkschaftstags

Das Präsidium hat die Versammlungsleitung inne. Es führt alle Abstimmungen und Wahlen auf dem Gewerkschaftstag durch. Das Präsidium strukturiert den Ablauf, stellt den Delegierten die Tagesordnungspunkte und Abläufe vor und leitet die Diskussionen während der Antragsberatung. Die Mitglieder des Präsidiums führen die Liste der Rednerinnen und Redner, erteilen das Wort und überwachen die Einhaltung der Redezeit sowie aller anderen Bestimmungen der Geschäftsordnung. Der Gewerkschaftstag wählt sich ein Präsidium aus neun Personen (ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin aus jedem Bezirk sowie dem / der Ersten Vorsitzenden und dem / der Zweiten Vorsitzenden).


Satzungsberatungskommission

Die Satzung hat in der IG Metall einen besonderen Stellenwert. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Delegierten. Die Satzungsanträge werden zu Beginn des Gewerkschaftstags beraten. Aufgabe der Satzungsberatungskommission ist es, zu erklären, welche Änderungen vorgeschlagen wurden. Dabei weisen die Mitglieder die Delegierten auf die Folgen und Risiken der Änderungen hin und geben Entscheidungshilfen samt Empfehlungen ab. Die Kommission setzt sich aus sieben Delegierten (je eine Person aus jedem Bezirk) zusammen. Diese werden im Vorfeld auf den Delegiertenvorbesprechungen gewählt und während der Konstituierung des Gewerkschaftstags von ihm bestätigt.


Antragsberatungskommission

Die Mitglieder der Antragsberatungskommission ordnen die Anträge aus den Geschäftsstellen und den antragsberechtigten Gremien den Entschließungen und Leitanträgen zu. Im Vorfeld hat die Antragsberatungskommission für alle Entschließungen und Leitanträge sowie für jeden Antrag eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Antragsberatungskommission besteht aus sieben Delegierten (je eine Person aus jedem Bezirk). Diese werden im Vorfeld auf den Delegiertenvorbesprechungen gewählt und während der Konstituierung des Gewerkschaftstags von ihm bestätigt.


Mandatsprüfungskommission und Wahlkommission

Die Mandatsprüfungskommission stellt die Beschlussfähigkeit des Gewerkschaftstags fest. Bereits im Vorfeld prüft sie die Mandate der Delegierten und stellt sicher, dass alle die Voraussetzungen erfüllen: Als Delegierte sind nur solche Mitglieder wählbar, die am Tage der Wahl eine mindestens 36-monatige ununterbrochene Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäße Beitragsleistung während dieser Zeit erbracht haben. Schon bei den Wahlen der Delegierten in den Bezirken achtet die Mandatsprüfungs- und Wahlkommission auf das satzungsgerechte Prozedere. Die Kommission setzt sich aus sieben Delegierten (je eine Person aus jedem Bezirk) zusammen. Diese werden im Vorfeld auf den Delegiertenvorbesprechungen gewählt und während der Konstituierung des Gewerkschaftstags von ihm bestätigt.

Während der Konstituierung werden die Mitglieder der Mandatsprüfungskommission in der Regel aus der Wahlkommission gewählt. Als solche sind sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlgänge verantwortlich und zählen die Wahlen aus. Sollte das Präsidium während der Antragsberatung nicht sicher feststellen können, wie das Abstimmungsergebnis ausfällt, kann es die Wahlkommission auffordern, diese Abstimmung auszuzählen.

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