Glossar
Informationen rund um die Antragsberatung

Was bedeutet „ABK“? Wer kann den Schluss einer Debatte beantragen? Wer sitzt im Präsidium? Wie werden Initiativanträge gestellt? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unser Glossar zur Antragsberatung.


Glossar zur Antragsberatung

A


Abstimmungsverfahren

Über Anträge wird auf dem Gewerkschaftstag in der von der Antragsberatungs- bzw. Satzungsberatungskommission vorgeschlagenen Reihenfolge abgestimmt. Alle Delegierten haben so die Aufgabe, mehrfach während des ganzen Gewerkschaftstages ihre Stimme abzugeben. Dies geschieht fast immer mit Stimmkarten. Wenn damit kein eindeutiges Ergebnis zustande kommt, kann die Abstimmung über die Webanwendung OpenSlides wiederholt werden. Die Personen-Wahlen sind von vornherein über OpenSlides geplant, da die Satzung der IG Metall sie als geheime Wahlen vorsieht. (OpenSlides ist die elektronische Webanwendung, in der die Anträge verwaltet und angezeigt werden.)

Antragsberatungskommission (ABK)

Die Antragsberatungskommission besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Bezirk. Sie hat bereits vor dem Gewerkschaftstag die Beratungsreihenfolge und die Beschlussempfehlungen für die Sachanträge erarbeitet.

Anträge auf Schluss der Debatte

Wird eine Debatte so lang, dass sie den Rest des Zeitplans gefährdet, kann man einen Antrag auf Schluss der Debatte stellen. Bei Anträgen auf Schluss der Debatte, die zur Abstimmung gelangen, kann eine redeberechtigte Person dafür und eine redeberechtigte Person dagegensprechen. Diesen Antrag kann nur stellen, wer an der Aussprache nicht beteiligt ist.


B


Beschlussempfehlungen

Die Empfehlungen zu den Anträgen zur Satzung werden durch die Satzungsberatungskommission (SBK) erarbeitet. Bei den Anträgen zur Satzung gibt es nur die Beschlussempfehlungen „Annahme“ und „Ablehnung“. Bei Anträgen zur Satzung wird nicht über die Empfehlung der SBK abgestimmt, sondern direkt über den Antrag zur Satzung. Die Beschlussempfehlungen zu den Sachanträgen werden durch die Antragsberatungskommission (ABK) erarbeitet. Bei den Sachanträgen wird zunächst über die Beschlussempfehlung der ABK abgestimmt. Wird die Beschlussempfehlung der ABK von den Delegierten mehrheitlich abgelehnt, wird über die ursprüngliche Fassung des Antrags abgestimmt.


E

Ergänzungsanträge

Ergänzungsanträge können zu den Leitanträgen gestellt werden und müssen die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Delegierten tragen. Der Antragsschluss für die Ergänzungsanträge ist der 22.10.2023, 19 Uhr.


G


Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Abläufe bei Versammlungen der IG Metall. Es geht zum
Beispiel darum, wer überhaupt Zutritt hat zum Gewerkschaftstag oder wie die Wahlen vonstattengehen.

Grundsatzantrag

Der Grundsatzantrag skizziert die allgemeinen gesellschafts-, betriebs-, tarif- sowie organisationspolitischen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, unter denen wir als IG Metall handeln. Er zeigt politische Herausforderungen auf, beschreibt Handlungsnotwendigkeiten und Ziele und dient somit als Leitlinie der Arbeit der IG Metall bis zum nächsten Gewerkschaftstag.

 


I


Initiativanträge

Initiativanträge, die während des Gewerkschaftstages gestellt werden und zur Beratung kommen sollen, müssen die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Delegierten tragen. Sie können zur Behandlung nur zugelassen werden, wenn sie zur Tagesordnung gehören. Darüber hinaus muss ein konkreter aktueller Anlass, welcher das Antragsbegehren rechtfertigt, in der Zeit vom Antragsschluss (1. Mai 2023) bis zum Gewerkschaftstag eingetreten sein. Der Antragsschluss für die Initiativanträge wird auf dem Gewerkschaftstag festgelegt. In der Regel ist das am späten Montagnachmittag. Initiativanträge zur Satzung der IG Metall sind ausgeschlossen.


K


Konstituierung

Die Konstituierung ist die formale Eröffnung des Gewerkschaftstages. Sind alle Delegierten ordnungsgemäß einberufen worden? Ist der Gewerkschaftstag beschlussfähig? Ist dies der Fall, geht es weiter mit der Beschlussfassung der Tagesordnung sowie der Geschäftsordnung. Das Präsidium wird gewählt und die Kommissionen werden bestätigt. Danach kann es inhaltlich losgehen.


L


Leitanträge

In den Leitanträgen des Vorstandes wurden Schwerpunkte der Debatten in den Delegiertenversammlungen aufgegriffen. Die Themen der Leitanträge sind von zentraler politischer Bedeutung und praktischer Relevanz für alle Ebenen der IG Metall. Die Leitanträge legen den Schwerpunkt auf die strategische Umsetzung bestimmter Themen. Sie definieren konkrete Ziele und formulieren Arbeitsaufträge, die in den Betrieben, der Betriebs- und Tarifpolitik sowie in der Gesellschaftspolitik vorrangig bearbeitet werden sollen. Die Summe aller Leitanträge ist nach dem Gewerkschaftstag die Grundlage für ein konkretes und verbindliches Arbeitsprogramm für die gesamte Organisation.


M


Mandatsprüfungskommission (MPK)

Die Kommission überprüft – wie der Name schon sagt – die Richtigkeit der Mandate: Sind alle Delegierten zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens 3 Jahre Mitglied? Bzw. bei Delegierten unter 27 Jahre: Sind sie mindestens 1 Jahr Mitglied? Diese Überprüfung, ob alles satzungsgemäß stimmt, macht die MPK bereits vor dem Kongress. Ihre Aufgaben sind in § 20 der Satzung beschrieben.
Außerdem übernimmt die Kommission als Wahlkommission auf dem Gewerkschaftstag auch die notwendigen Auszählungen bei Abstimmungen und Wahlen.


P


Präsidium/Versammlungsleitung

Das Präsidium des Gewerkschaftstags leitet die Delegierten durch den Kongress und gibt Hilfestellung bei wichtigen Entscheidungen. Die Mitglieder des Präsidiums werden von den Bezirken vorgeschlagen. Ebenfalls zum Präsidium gehören die/der Erste und Zweite Vorsitzende der IG Metall.


R


Redezeit

Für Debattenbeiträge dürfen sich alle Delegierten zu Wort melden. Die Redezeit beträgt maximal fünf Minuten für jeden Redner bzw. jede Rednerin. Sie kann auf Antrag verkürzt werden, wenn dies von der Mehrheit der Delegierten beschlossen wird.


S


Satzung

Ist die „Verfassung“ der IG Metall, ihre rechtliche Grundordnung, die alle wesentlichen Grundentscheidungen enthält. Sie beschreibt u.a. den Aufbau der IG Metall, ihre Aufgaben und Ziele. Richtlinien und Ordnungen wie z.B. die Geschäftsordnung gestalten die Satzung näher aus und erläutern ihre praktische Umsetzung. Sie beschränken sich inhaltlich auf die Durchführung der in der Satzung getroffenen Leitprinzipien und dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.

Satzungsberatungskommission (SBK)

Die Satzungsberatungskommission besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter (gewählte/r Delegierte/r) pro Bezirk. Sie hat vor dem Gewerkschaftstag die Empfehlungen für die Anträge zur Satzung erarbeitet. Vor den Abstimmungen wird jeweils ein SBK-Mitglied die Beschlussempfehlung bekannt geben.


W


Wahlordnung

In der Wahlordnung sind die Bekanntgabe und Abläufe für Wahlen in der IG Metall geregelt.

Wortmeldung

Das Präsidium koordiniert die Liste der Wortmeldungen. Zunächst eröffnet es zu einem Sachverhalt die Aussprache. Wer sich dann zu Wort melden möchte, muss dies dem Präsidium anzeigen. Dies geschieht elektronisch über OpenSlides. Die Redezeit ist auf 5 Minuten begrenzt.

 

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