1956 – 2023
Die Tariferfolge der IG Metall

Mehr Lohn und Gehalt, kürzere Arbeitszeiten, Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen – einen Überblick über unsere Tariferfolge.

Die 1950er

1956
Metall- und Elektroindustrie: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt, Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden verkürzt. 6,5 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung.

1957
Metall- und Elektroindustrie: In Schleswig-Holstein 16 Wochen Streik um Lohnfortzahlung bei Krankheit. Abkommen über Verkürzung der Arbeitszeit auf 44 Stunden ab 1959.
Eisen- und Stahlindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden verkürzt.

1958
Metall- und Elektroindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt.
Eisen- und Stahlindustrie: 5,3 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Januar 1959 Arbeitszeit von 45 auf 44 Stunden verkürzt, 2,3 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung.

1959
Metall- und Elektroindustrie: 4,6 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 45 auf 44 Stunden verkürzt. 2,3 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung. Eisen- und Stahlindustrie: 10,9 % mehr Lohn und Gehalt.

Die 1960er

1960
Metall- und Elektroindustrie: 8,5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Juli 1961 5 % mehr Lohn und Gehalt. Abkommen zur stufenweisen Verkürzung der Arbeitszeit (siehe Folgejahre bis 1967).
Eisen- und Stahlindustrie: 8,5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Juli 1961 5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Januar 1962 4,8 % mehr Lohn und Gehalt, und Arbeitszeit von 44 auf 42 Stunden verkürzt.

1962
Metall- und Elektroindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 44 auf 42,5 Stunden verkürzt. 3,5 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung. Urlaub verlängert um 3 bis 6 Tage (Urlaubsdauer richtet sich nicht mehr nach Betriebszugehörigkeit, sondern nach Lebensalter).
Eisen- und Stahlindustrie: 5 % mehr Lohn und Gehalt.

1963
Metall- und Elektroindustrie: 5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab April 1964 2 % mehr Lohn und Gehalt. Eisen- und Stahlindustrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Mai 1964 4 % mehr Lohn und Gehalt.

1964
Metall- und Elektroindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 42,5 auf 41,25 Stunden verkürzt. 3 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung. Urlaub verlängert um 1 bis 2 Tage.

1965
Metall- und Elektroindustrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt. Zusätzliches Urlaubsgeld von 30 %.
Eisen- und Stahlindustrie: 7,5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Juli 1966 5 % mehr Lohn und Gehalt, und Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden verkürzt.

1966
Metall- und Elektroindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt. 5 % mehr Lohn und Gehalt ab Januar 1967 – davon 3,1 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung.

1967
Metall- und Elektroindustrie: Arbeitszeit von 41,5 auf 40 Stunden verkürzt.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,3 % mehr Lohn und Gehalt.

1968
Metall- und Elektroindustrie: 4 % mehr Lohn und Gehalt. Rationalisierungsschutzabkommen.
Eisen- und Stahlindustrie: 5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab März 1969 2 % mehr Lohn und Gehalt.

1969
Metall- und Elektroindustrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt im Frühjahr. 8 % mehr Lohn und Gehalt im Herbst. Tarifverträge über den Schutz der Vertrauensleute und der Jugendvertreter.
Eisen- und Stahlindustrie: 11 % mehr Lohn und Gehalt.

Die 1970er

1970
Metall- und Elektroindustrie: Durchschnittlich 15,3 % mehr Lohn und Gehalt. Vermögenswirksame Leistungen (vL): 26 DM je Monat (Auszubildende je 13 DM). Mehr Urlaub durch Nichtanrechnung des arbeitsfreien Samstags.
Eisen- und Stahlindustrie: 10 % mehr Lohn und Gehalt.

1971
Metall- und Elektroindustrie: Nettovergütung plus 180 DM für 3 Monate. Urlaub um 1 Tag verlängert.
Eisen- und Stahlindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt ab Februar 1972. Einmalzahlung 200 DM.

1972
Metall- und Elektroindustrie: 7,5 % mehr Lohn und Gehalt. Absicherung eines 13. Monatseinkommens (10 bis 30 % je nach Betriebszugehörigkeit). Urlaub um 1 bis 2 Tage verlängert.

1973
Metall- und Elektroindustrie: 8,5 % mehr Lohn und Gehalt. Verdienstsicherung und Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer. Vereinbarung über die Zahlung von Kontoführungsgebühren.
Eisen- und Stahlindustrie: Januar: 9,2 % mehr Lohn und Gehalt im Durchschnitt. Einmalzahlung 100 DM. Ab Dezember 11 % mehr Lohn und Gehalt.

1974
Metall- und Elektroindustrie: Durchschnittlich 11,6 % mehr Lohn und Gehalt. Absicherung eines 13. Monatseinkommens je nach Betriebszugehörigkeit auf 10 bis 40 % erhöht. Zusätzliches Urlaubsgeld auf 50 % erhöht. Urlaub um 2 Arbeitstage verlängert. Streik im Unterwesergebiet um Alterssicherung.
Eisen- und Stahlindustrie: 9 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 2 × 300 DM. 1975 Metall- und Elektroindustrie: 6,8 % mehr Lohn und Gehalt.
Eisen- und Stahlindustrie: 5 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 25 DM.

1976
Metall- und Elektroindustrie: 5,4 % mehr Lohn und Gehalt. Urlaub um 1 Arbeitstag verlängert. Vermögenswirksame Leistungen auf 39 DM erhöht (Auszubildende 19,50 DM).
Eisen und Stahlindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt.

1977
Metall- und Elektroindustrie: 6,9 % mehr Lohn und Gehalt. Absicherung eines 13. Monatseinkommens auf 20 bis 50 % je nach Betriebszugehörigkeit erhöht.
Eisen- und Stahlindustrie: 4 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 200 DM.

1978
Metall- und Elektroindustrie: 5 % mehr Lohn und Gehalt. In einigen Tarifgebieten: Vertrag zur Sicherung der Eingruppierung und Abgruppierung. Streik und Aussperrung in Nordwürttemberg / Nordbaden. Die Folge: siehe 1979.
Eisen- und Stahlindustrie: Nach 6 Wochen Streik in NRW: 30 Tage Urlaub ab 1981. 4 % mehr Lohn und Gehalt.

1979
Metall- und Elektroindustrie: Der Urlaub wird nach einem Stufenplan verlängert: auf 30 Tage für alle. 4,3 % mehr Lohn und Gehalt.

Die 1980er

1980
Metall- und Elektroindustrie: 6,8 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 30 bis 165 DM für untere Lohngruppen. Vermögenswirksame Leistungen (vL) erhöhen sich auf 52 DM (Auszubildende 26 DM). 1 bis 2 Tage Urlaub mehr.
Eisen- und Stahlindustrie: 6,8 % mehr Lohn und Gehalt.

1981
Metall- und Elektroindustrie: 4,9 % mehr Lohn und Gehalt und je 160 DM für Februar und März.
Eisen- und Stahlindustrie: 4,3 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 150 DM.

1982
Metall- und Elektroindustrie: 4,2 % mehr Lohn und Gehalt und 120 DM für Februar. Der Urlaub für die 18- bis 25-Jährigen erhöht sich um 2 Tage – jetzt 30 Tage Urlaub.
Eisen- und Stahlindustrie: 4,2 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Februar 1983 0,6 % mehr Lohn und Gehalt.

1983
Metall- und Elektroindustrie: 3,2 % mehr Lohn und Gehalt. Auch die unter 18-Jährigen haben jetzt 30 Arbeitstage Urlaub (Stufenplan von 1979). Anschlussvertrag vermögenswirksame Leistungen (vL).
Eisen- und Stahlindustrie: April 2 % und Oktober 3,2 % mehr Lohn und Gehalt.

1984
Metall- und Elektroindustrie: 3,3 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 250 DM (in Nordwürttemberg / Nordbaden und Hessen Streik um Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit). In allen Tarifgebieten Tarifverträge zum Vorruhestand.
Eisen- und Stahlindustrie: 5,26 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden verkürzt. Januar 1985 3,3 % und Februar 1986 2 % mehr Lohn und Gehalt.

1985
Metall- und Elektroindustrie: Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden mit 3,9 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung und 2 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. April.

1986
Metall- und Elektroindustrie: 4,4 % mehr Lohn und Gehalt. Für April 230 DM. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 60 % des Erhöhungsbetrages der Lohngruppe 1.1987
Metall- und Elektroindustrie: 3,7 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung.

1988
Metall- und Elektroindustrie: 2 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung. Arbeitszeit auf 37,5 Stunden verkürzt. 2,7 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung.
Eisen- und Stahlindustrie: März 2 % und November 4,1 % mehr Lohn und Gehalt. Arbeitszeit von 38 auf 36,5 Stunden verkürzt. Ab August 1989 2 % mehr Lohn und Gehalt. 1989 Ab 1. April Verkürzung der Arbeitszeit auf 37 Stunden. 1,4 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung und 2,5 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung.

1989
Ab 1. April Verkürzung der Arbeitszeit auf 37 Stunden. 1,4 % Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung
und 2,5 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung.

Die 1990er

1990
Metall- und Elektroindustrie: 6 % mehr Lohn und Gehalt. Für April und Mai: je 215 DM. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 70 bis 90 DM. Ab 1. April 1993 gilt die 36-Stunden-Woche. Ab Oktober 1995 gilt die 35-Stunden- Woche bei vollem Lohnausgleich. Ab 1990 37-Stunden- Woche für Auszubildende; Die weiteren Arbeitszeitverkürzungen gelten auch für sie.
Eisen- und Stahlindustrie: Vorweganhebung des Ecklohns um 0,26 DM und der Gehaltsgruppe K / T 3 um 38 DM. Auf dieser Basis 6 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 550 DM. Ab 1. April 1995 Arbeitszeit von 36,5 auf 35 Stunden verkürzt (siehe 1994).

1991
Metall- und Elektroindustrie: 6,7 % mehr Lohn und Gehalt. Für April und Mai: je 290 DM; 100 bis 140 DM mehr Ausbildungsvergütung. Anhebung der unteren Lohngruppen. Neue Bundesländer: Anhebung der Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütung und Sonderzahlung bis 1994 auf Westniveau. Arbeitszeitverkürzung bis 1996 auf 38 Stunden. Ab 1995 50 % Urlaubsgeld. 30 Tage Urlaub ab 1996.
Eisen- und Stahlindustrie: 5,9 % mehr Lohn und Gehalt. September 1992 0,16 DM mehr (Eck-)Lohn und 23,00 DM mehr Gehalt K / T 3.1. November 1992 0,13 DM mehr (Eck-)Lohn. Einmalzahlung 175 DM.

1992
Metall- und Elektroindustrie – alte Bundesländer: 5,4 % mehr Lohn und Gehalt. 75 DM mehr für Auszubildende. Erhöhung der Sonderzahlung um 5 %. Ab 1. April 1993 Verkürzung der Arbeitszeit auf 36 Stunden. 3 % mehr Lohn und Gehalt. 50 DM mehr Ausbildungsvergütung. Erhöhung der Sonderzahlung um weitere 5 %.
Eisen- und Stahlindustrie: Februar 1993 3,1 % und Dezember 1993 3,4 % mehr Lohn und Gehalt.

1993
Metall- und Elektroindustrie – neue Bundesländer: Widerrechtliche Kündigung von Tarifverträgen. Nach 2 bzw. 3 Wochen Streik in der Metallindustrie von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Stahlindustrie Vereinbarung eines neuen Stufenplans für die Angleichung von Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen bis zum 1. Juli 1996.

1994
Metall- und Elektroindustrie – alte Bundesländer: 2 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. Juni, Kompensation der Erhöhung durch einmalige 10-prozentige Kürzung der Sonderzahlung. Die Urlaubsbestimmungen treten wieder in Kraft. Tarifvertrag über beschäftigungssichernde Maßnahmen. Übernahmeverpflichtung für Ausgebildete.
Eisen- und Stahlindustrie: 4,29 % (Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung). Vorziehen der 35-Stunden-Woche zum 1. Mai 1994.

1995
Metall- und Elektroindustrie – alte Bundesländer: Nach 2 Wochen Streik in Bayern: 3,4 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. Mai, weitere 3,6 % ab 1. November. Für Januar, Februar, März und April je 152,50 DM. 3,4 % höhere Ausbildungsvergütungen ab Januar, weitere 3,6 % ab November. 35-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich (2,86 %) zum 1. Oktober 1995. Weitere 5 Jahre Tarifvertrag vL.
Eisen- und Stahlindustrie: 4 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 155 DM.

1996
Eisen- und Stahlindustrie: 1,8 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 4 × 100 DM.

1997
Metall- und Elektroindustrie – alte Bundesländer: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt ab April 1997, weitere 2,5 % ab 1998. Für Januar, Februar und März 200 DM. Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Sicherung der 100 % Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Tarifverträge zu Sonderzahlungen und Urlaubsbestimmungen werden mit modifizierter Berechnung wieder in Kraft gesetzt.
Metall- und Elektroindustrie – neue Bundesländer: Aufgrund des Stufenplans von 1993: Übernahme der für die alten Bundesländer erzielten Tariferhöhungen. Sicherung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und tarifliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt. Ab Juli 1998 2,1 % mehr. Abschluss Tarifvertrag zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Eisen- und Stahlindustrie: 2,6 % mehr Lohn und Gehalt ab März 1998. Einmalzahlung 5 × 170 DM.

1999
Metall- und Elektroindustrie – alte Bundesländer: 3,2 % mehr Lohn und Gehalt. 350 DM Einmalzahlung. Einmalbetrag von 1 % des Monatsentgelts aus zwölf Monaten.
Metall- und Elektroindustrie – neue Bundesländer: Übernahme des Ergebnisses aufgrund eines zentralen Abkommens mit einmonatiger Verzögerung. Für Februar 175 DM. Einmalbetrag von 1 % des Monatsentgelts aus elf Monaten.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,3 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni. Einmalzahlung 500 DM.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 3,1 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlungen von 200 DM und 90 DM.

Die 2000er

2000
Metall- und Elektroindustrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. Mai, weitere 2,1 % ab 1. Mai 2001. Für März und April 330 DM. 3 % mehr für Auszubildende. Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke: Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate. Stufenweise Einführung des Tarifvertrages vL in den neuen Bundesländern.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,3 % mehr Lohn und Gehalt ab August. 2,2 % mehr Lohn und Gehalt ab Oktober 2001. Einmalzahlung 500 DM.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 2,4 % mehr Lohn und Gehalt ab September, weitere 2,4 % ab September 2001. Aufhebung der Abzüge bei der Jahressonderzahlung. Erhöhung des Urlaubsgeldes ab 2001 um 4,8 %. Tarifvertrag zur Altersteilzeit, Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie – alte Bundesländer: 2,5 % mehr Lohn und Gehalt ab April, weitere 2,5 % ab April 2001. Tarifverträge zur Beschäftigungsbrücke: Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate ab Mai 2002.

2001
Metall- und Elektroindustrie / Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie:
Abschluss Tarifvertrag Entgeltumwandlung zur Altersversorgung. Bildung einer gemeinsamen Einrichtung von IG Metall und Gesamtmetall zur überbetrieblichen Altersversorgung „MetallRente“.

2002
Metall- und Elektroindustrie: Nach Streik in Baden-Württemberg und Berlin / Brandenburg: 3,1 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni plus 0,9 % ERA-Strukturkomponente. Weitere 2,6 % plus 0,5 % ERA-Strukturkomponente ab Juni 2003. Für Mai 2002 120 €, Auszubildende 28, 30, 33 bzw. 35 € je Ausbildungsjahr. Vereinbarung über Eckpunkte / Zeitplanung eines Entgeltrahmentarifvertrags.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,6 % mehr Lohn und Gehalt ab Juli. Einmalzahlung 50 €.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni. Für Mai 25 €, Auszubildende 20 €.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Oktober, weitere 2,7 % ab Dezember 2003. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab Dezember um 30 €. In 2004 Erhöhung des Urlaubsgeldes um 5,7 %.

2003
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 2,5 % mehr Lohn und Gehalt ab Juli. Für April, Mai und Juni 150 €. 25 € mehr für Auszubildende ab April.
Metall- und Elektroindustrie: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt plus 0,7 % ERA-Strukturkomponente ab März 2004. Weitere 2 % plus 0,7 % ERA-Strukturkomponente ab März 2005. Abschluss eines Tarifvertrages zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung, „Pforzheimer Abkommen“.
Eisen- und Stahlindustrie: Januar 2004 1,7 % und November 2004 1,1 % mehr Lohn und Gehalt. Einmalzahlung 4 × 35 €.

2004
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni. Für April und Mai 30 €.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 1,8 % mehr Lohn und Gehalt ab Januar 2006. Für 2005 vier Einmalzahlungen von je 108 €, Auszubildende je 50 €. Abschluss eines Tarifvertrages zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.

2005
Eisen- und Stahlindustrie:
3,5 % mehr Lohn und Gehalt ab September. Einmalzahlung 500 €.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 1,54 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai. Einmalzahlung 40 €.
Textil- und Bekleidungsindustrie – neue Bundesländer: 1,8 % mehr Lohn und Gehalt ab November. Für Oktober 2005, Januar, April und Juli 2006 je 100 €. Auszubildende 50 €. Erhöhung des Urlaubsgeldes um 30 €. Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2007. Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge von 100 € (230 € gesamt).

2006
Metall- und Elektroindustrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni. Für März bis Mai: 310 €, Auszubildende 90 €. Abschluss eines Tarifvertrages zu altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV-avwL) und eines Qualifizierungstarifvertrages.
Textil- und Bekleidungsindustrie – alte Bundesländer: 2,5 % mehr Lohn und Gehalt ab November, weitere 2 % ab Mai 2007. Für Mai bis Oktober 2006 2 × 170 €, Auszubildende 2 × 85 €. Tarifvertrag über zusätzliches Urlaubsgeld und betriebliche Sonderzahlungen bleibt unverändert, Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird verlängert.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 2,5 % mehr Lohn und Gehalt ab November. 2,5 % mehr für Auszubildende ab August. Für Juni bis Oktober: 350 €.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,8 % mehr ab Januar 2007. Einmalzahlung 500 € sowie 750 €. Abschluss eines TV zur Gestaltung des demographischen Wandels.

2007
Textil- und Bekleidungsindustrie – neue Bundesländer: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni, weitere 2,7 % ab Juli 2008. Erhöhung des Urlaubsgeldes auf 263 € für 2007 und auf 270 € für 2008. Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. März 2009.
Metall- und Elektroindustrie: 4,1 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab Juni, weitere 1,7 % ab Juni 2008. Für April und Mai: 400 €; Auszubildende 125 €. Weitere Einmalzahlung von 0,7 % eines Monatseinkommens im August 2008.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3,6 % mehr Lohn und Gehalt ab Juli, weitere 2,5 % ab August 2008. Für April bis Juni: 300 €; für Mai bis Juli 2008: 345 €.

2008
Textil- und Bekleidungsindustrie: 3,6 % mehr Lohn und Gehalt ab Juni. Auszubildende: Zusätzlich 30 € tabellenwirksam. Für April und Mai: 200 €, Auszubildende 100 €. Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.
Metall- und Elektroindustrie: 2,1 % mehr Lohn und Gehalt ab Februar 2009 und 2,1 % ab Mai 2009. Für November 2008, Dezember 2008 und Januar 2009: 510 €; Auszubildende 133 €. Im September Auszahlung von 122 €, Auszubildende 32 €. Abschluss Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente und Tarifvertrag Beschäftigungssicherung und -aufbau.
Eisen- und Stahlindustrie: 5,2 % mehr ab März. Einmalzahlung 200 €. 2009 Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt ab November, weitere 1,7 % ab November 2010. Für Mai bis September: 200 €; für Oktober 2009 bis Februar 2010: 200 €; 20 bis 25 € in 2 Stufen für Auszubildende.
Textil- und Bekleidungsindustrie: 1,5 % mehr. Ab Januar 2010 weitere Tabellenerhöhung um 40 €, Auszubildende 20 €. Für Mai bis Dezember: Je 42,50 €; Auszubildende je 21,25 €. Für Januar und Februar 2011: 99 €, Auszubildende 49,50 €. Erhöhung des Urlaubsgeldes ab 2010 um 1,5 %.
Eisen- und Stahlindustrie: 2 % mehr ab Januar 2010. Einmalzahlung 350 €.

2009
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 1,5 % mehr Lohn und Gehalt ab November, weitere 1,7 % ab November 2010. Für Mai bis September: 200 €; für Oktober 2009 bis Februar 2010: 200 €; 20 bis 25 € in 2 Stufen für Auszubildende.
Textil- und Bekleidungsindustrie: 1,5 % mehr. Ab Januar 2010 weitere Tabellenerhöhung um 40 €, Auszubildende 20 €. Für Mai bis Dezember: Je 42,50 €; Auszubildende je 21,25 €. Für Januar und Februar 2011: 99 €, Auszubildende 49,50 €. Erhöhung des Urlaubsgeldes ab 2010 um 1,5 %.
Eisen- und Stahlindustrie: 2 % mehr ab Januar 2010. Einmalzahlung 350 €.

Die 2010er

2010
Metall- und Elektroindustrie: 2,7 % mehr ab April 2011. Für Mai 2010 bis März 2011: 320 €, Auszubildende 120 €. Tarifverträge, die die Kurzarbeit mit Absenkung der Remanenzkosten und die Arbeitszeitabsenkung bis auf 28 (26) Stunden mit Teilentgeltausgleich sowie die Verbesserung der Übernahmeregelungen für Auszubildende regeln.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,6 % mehr ab Oktober. Einmalzahlung 150 €.

2011
Textil- und Bekleidungsindustrie: 3,6 % mehr ab Oktober. Mai bis September: je 50 €, Auszubildende je 25 €. Erhöhung des Urlaubsgeldes um 3,6 % ab 2012.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: z. B.: 4 % mehr Lohn und Gehalt ab November. Für Mai bis Oktober: Je 90 €. Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab August um 42,51 € und ab 1. November um 62 €.
Eisen- und Stahlindustrie: 3,8 % mehr ab Dezember.

2012
Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Januar bis April 2013: je 60 €, Auszubildende je 25 €. 3 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai 2013. 50 € mehr Ausbildungsvergütung ab Mai 2013. 2 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab Juni 2014. 3 % mehr Urlaubsgeld in 2013, weitere 2 % in 2014.
Metall- und Elektroindustrie: Abschluss von Tarifverträgen zum Einsatz von Leih- / Zeitarbeitsbeschäftigten. Neben anderen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen: Nach 24 Monaten Überlassung muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.
Metall- und Elektroindustrie: 4,3 % mehr ab Mai 2012. In der Regel unbefristete Übernahme der Ausgebildeten. Abschluss Tarifvertrag Förderjahr.

2013
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 % mehr Lohn und Gehalt ab März. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 30 € ab August.
Eisen- und Stahlindustrie: 3 % mehr ab März. Verbesserte Möglichkeiten für Altersübergänge.
Metall- und Elektroindustrie: 3,4 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab Juli. Ab Mai 2014 weitere Erhöhung um 2,2 %.

2014
Eisen- und Stahlindustrie:
2,3 % mehr ab Juli 2014 und 1,7 % mehr ab Mai 2015. Auszubildende erhalten monatlich 36 € mehr. Ansprüche aus Tarifvertrag Altersteilzeit bleiben auch nach Einführung der Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren erhalten. Erste Regelungen zum Einsatz von Werkverträgen.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab September. Für Mai bis August: 160 €; Auszubildende 50 €.
Textil- und Bekleidungsindustrie West: Januar bis Mai 2015: Je 60 €; Auszubildende je 30 €. Ab Juni 2015 werden die monatlichen 60 € beziehungsweise 30 € tabellenwirksam. Weitere 2,4 % mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung ab Juni 2016.

2015
Metall- und Elektroindustrie: 3,4 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April. Für Januar bis März: 150 €. Erste Regelungen zu geförderter Bildungsteilzeit sowie verbesserte Regelungen zur Altersteilzeit.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte im Mai um 3,0 % und im August 2016 um weitere 2,3 %. Stufenweise Erhöhung des Urlaubsgeldes bis 2016 um 100 €. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen.
Eisen- und Stahlindustrie: NRW: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab Januar 2016 um 2,3 % und Fahrkostenerstattung für Auszubildende. Für November und Dezember 2015: 200 €, Auszubildende 80 €. TV Altersteilzeit, TV Mindestnettoentgelttabellen, TV Beschäftigungssicherung und TV Werkverträge.

2016
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 2 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai (Auszubildende jeweils 20 € mehr). Weitere 1,7 % mehr ab Juli 2017 (Auszubildende nochmals je 20 € mehr). Abschluss eines Demografietarifvertrages.
Metall- und Elektroindustrie: 2,8 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab Juli. Für Juni: 150 €, Auszubildende 65 €. Weitere 2 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April 2017. Verschiebemöglichkeit für den Pauschalbetrag bzw. für die 2. Stufe nur für verbandsgebundene Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen und nur mit Genehmigung der Tarifparteien.

2017
Textil- und Bekleidungsindustrie West: 2,7 % mehr Lohn und Gehalt ab August 2017 und Auszubildende 30 € mehr in allen Stufen. Für Februar 2017 40 €, März und April je 50 € und Mai bis Juli 2017 je 60 €. Auszubildende 20 €, 25 € und 30 €. Weitere 1,7 % mehr Lohn und Gehalt ab September 2018. Auszubildende nochmal 30 € mehr in allen Stufen. Außerdem 2,5 % mehr Urlaubsgeld in 2017 und weitere 2 % in 2018. Erhöhung der Aufzahlung für die Altersteilzeit auf 510 € ab August 2017 und auf 535 € ab September 2018.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte im Juni um 2,9 % und im September 2018 um weitere 1,9 %. Stufenweise Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Wiederinkraftsetzen des Tarifvertrags zur unbefristeten Übernahme Ausgebildeter. Wiederinkraftsetzen des Tarifvertrags zur Förderung einer demografischen Altersteilzeit.
Eisen- und Stahlindustrie: z. B. Ost: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab April um 2,3 %. Weitere 1,7 % ab Mai 2018. Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütung in den Ausbildungsjahren 1 bis 3. Vereinbarung eines Zukunftsdialogs Stahl, um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen. Weiterführung der Tarifverträge Altersteilzeit, Mindestnettoentgelttabellen und Werkverträge.

2018
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 4 % mehr Lohn und Gehalt ab Mai. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Für Januar bis April: 300 €.
Metall- und Elektroindustrie: 4,3 % mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung ab April. Für Januar bis März: 100 €. Auszubildende 70 €. Tarifliches Zusatzgeld ab 2019: 27,5 % eines Monatsentgelts zzgl. Festbetrag von 400 €. Festbetrag ab 2020: 12,3 % des Eckentgelts. Ab 2019: Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre auf bis zu 28 Std. / Woche möglich. Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten: Tarifliches Zusatzgeld oder 8 Tage frei.

2019
Textil- und Bekleidungsindustrie West: 2,6% mehr Lohn und Gehalt ab August und Auszubildende 30€ mehr in allen Stufen. Für Februar bis Juli: 340€, Auszubildende 170€. Weitere 2,3% mehr Lohn und Gehalt ab September 2020. Auszubildende nochmal 30€ mehr in allen Stufen. Außerdem 2,6% mehr Urlaubsgeld und weitere 2,3% in 2020. Erhöhung der Aufzahlung für die Altersteilzeit auf 570€ ab September und auf 600€ ab September 2020.
Eisen- und Stahlindustrie: NRW: 3,7% mehr Lohn und Gehalt ab März. Für Januar und Februar: 100€. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen ab Januar und nochmals ab März 2020. Zusätzliche tarifdynamische Vergütung von 1.000€ oder wahlweise bis zu 5 Freistellungstage ab 2020. Weiterführung der Tarifverträge Beschäftigungssicherung und Einführung von Arbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Mindestnettoentgelttabellen und Werkverträge. Aufnahme von Gesprächen über einen Tarifvertrag für dual Studierende.
Textilindustrie Ost: Erhöhung der Entgelte ab Juni um 2,6%, ab August 2020 um weitere 1,6% und ab September 2021 um weitere 2,0%. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen ab August 2019, August 2020 und August 2021. Stufenplan zur Angleichung an die Arbeitszeit West.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Niedersachsen-Bremen: 150€ Einmalzahlung. 2,6% mehr Lohn und Gehalt ab Januar 2020. Weitere 1,8% mehr Lohn und Gehalt ab Januar 2021. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen. Verlängerung des Tarifvertrags Demografie.

Die 2020er

2020
Metall- und Elektroindustrie und weitere Branchen: Kurzfristige Krisenpakete in der Corona-Pandemie: Regelungen zur Beschäftigungssicherung, Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, zur Unterstützung von Eltern usw.

2021
Textil- und Bekleidungsindustrie West: Coronabeihilfe 325 €. 1,3 % mehr Lohn und Gehalt ab Februar 2022. Weitere 1,4 % mehr ab Oktober 2022. 2 % mehr Urlaubsgeld ab 2022. Auszubildende: Coronabeihilfe 325 €. 30 € mehr in allen Stufen ab August 2022. 2 % mehr Urlaubsgeld in 2022. Verbesserte Regelungen zur Altersteilzeit. Verbesserte Regelungen zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: z. B. Westfalen-Lippe: Coronabeihilfe 385 €. 2,7 % mehr Lohn und Gehalt ab April 2022. Weitere 2,2 % ab April 2023. Wiederinkraftsetzung des Demografietarifvertrages mit Erhöhung der Beträge in 2022 und 2023; ab 2025 tarifdynamisch. Auszubildende: 200 € Coronabeihilfe. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in 2022 und 2023.

Eisen- und Stahlindustrie: z. B. NRW: Coronabeihilfe 500 € Ende Juni. Zusätzliche Entgelte im Dezember 2021 und im Februar 2022 je 250 € . 600 € zusätzliche tarifdynamische Vergütung ab Februar 2023. Die zusätzlichen Zahlungen können auch zur Beschäftigungssicherung genutzt werden. Auszubildende: Coronabeihilfe 300 €. Je 150 € im Dezember 2021 und Februar 2022. 360 € zusätzliche jährliche Vergütung ab Februar 2023. Verlängerung der Tarifverträge Beschäftigungssicherung, Altersteilzeit und Werkverträge.

Metall- und Elektroindustrie: 500 € Coronabeihilfe, Auszubildende 300 €. Neues Transformationsgeld: 18,4 % eines Monatsentgelts im Februar jeden Jahres, kann auch als Teilentgeltausgleich bei einer Absenkung der Arbeitszeit genutzt werden. Beschäftigungssicherung verbessert, mit Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche. Verfahrensregelung für Abschluss von Zukunftstarifverträgen. Regelungen zu dual Studierenden. Tarifgebiete Berlin-Brandenburg und Sachsen: tariflicher Rahmen für die betriebliche Lösung der Angleichung der Arbeitszeit Ost. Die übrigen ostdeutschen Tarifgebiete folgen mit entsprechenden tariflichen Regelungen.

2022
Textilindustrie Ost:
Einmalzahlung in Mai und August von 200 € und 120 €. Erhöhung der Entgelte ab Oktober um 4,1 %. Weitere Erhöhung ab Oktober 2023 um 1,5 %. Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsentgeltes in 2022 und 2023 auf 690 € und 720 € (Auszubildende jeweils zur Hälfte). Erhöhung der Jahressonderzahlungen auf 75 % eines Bruttomonatsverdienstes. Fortführung des TV Altersteilzeit.

Eisen- und Stahlindustrie: z. B. NRW: 500 € Energiebonus im Juli, Auszubildende 200 €. Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 6,5 % ab August. Verlängerung des TV Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten, des TV Altersteilzeit, des TV Mindestnettoentgelttabellen und des TV über den Einsatz von Werkverträgen. Erarbeiten eines TV-Entwurfs für dual Studierende bis Ende Juli.

Metall- und Elektroindustrie: Steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämien in Höhe von je 1500 € bis spätestens Februar 2023 und Februar 2024. Auszubildende erhalten zeitgleich je 550 €. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab Juni 2023 um 5,2 % und ab Mai 2024 um weitere 3,3 %. Transformationsgeld (T-Geld) bleibt bei 18,4 % eines Monatsverdienstes, dafür höherer Tariflicher Zusatzbetrag (T-ZUG B) von 18,5 % des Eckentgelts.

2023
Textilindustrie West
Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1000 € im April/Mai 2023. Ab Oktober steigen die Monatsentgelte um 4,8% – jedoch um mindestens 130 Euro, auch für Auszubildende. Im April 2024 kommt eine weitere IAP von 500 € netto. Im September 2024 steigen die Monatsentgelte um weitere 3,3%, mindestens jedoch um 100 €, auch für Auszubildende. Durch die Mindestbeträge von 130 und 100 € erhöhen sich die unteren Entgeltgruppen und Ausbildungsvergütungen deutlich überproportional.

Kfz-Handwerk
Bis Juli 2023 gibt es eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1500 € netto, für Auszubildende 750 €. Ab November 2023 5 % höhere Monatsentgelte – 70 € mehr im Monat für Auszubildende. Im ersten Quartal 2024 weitere IAP von 1000 € netto, Auszubildende 500 €. Oktober 2024: 3,6 % höhere Monatsentgele – 50 € mehr im Monat für Auszubildende.

Tarifaktion 2021 März in Berlin BBS

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